Mo - Do: 8.00 - 16.30 Uhr / Fr: 8:00 - 12:00 Uhr 0 23 03 / 55 39 8 40
Käthe-Kollwitz-Ring 30a
59423 Unna

Kurse für pflegende Angehörige

Die Pflege eines/einer Angehörigen oder Bekannten erfordert viel Kraft. Und dabei geht es nicht nur um praktische Hilfen wie rückenschonendes Arbeiten oder den richtigen Umgang mit Hilfsmitteln. Pflege erfordert immer auch Hintergrundwissen über Krankheitsbilder, rechtliche Aspekte oder Unterstützungsmöglichkeiten. Vor allem aber bedeutet die Pflege eines/einer nahen Angehörigen ein Bewusstsein der eigenen Grenzen und Bedürfnisse, um auf lange Sicht eine gute Versorgung zu ermöglichen. 

Aus diesem Grund bietet der Pflegedienst Busch seit Februar 2023 Kurse für pflegende Angehörige an, die in den Räumlichkeiten des Pflegedienstes Busch am Käthe-Kollwitz-Ring 30a in Unna durchgeführt werden. Die verschiedenen Kurse, welche jeweils sechs Kurseinheiten umfassen, beziehen sich auf unterschiedliche Krankheitsbilder, beispielsweise dem Krankheitsbild der Demenz. Während der Kurse wird auf die Fragen der Teilnehmer*innen eingegangen und Raum für Erfahrungsaustausch geboten. Die Kosten des Kurses übernimmt die Pflegekasse, wenn der/die zu pflegende Angehörige mindestens Pflegegrad 1 hat.

Weitere Informationen zum Thema Demenz vermittelt Kurs-Dozentin Frau Seiffert
in diesem Interview.

Informationen zu Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, müssen nach Paragraph 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder Beratungsbesuch bezeichnet.

Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird meist von einem qualifizierten Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder eines durch die Pflegekasse beauftragten Unternehmens durchgeführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie seitens der Pflegekasse zu einem solchen Beratungseinsatz gem. § 37.3 SGB XI aufgefordert wurden.

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